Benutzungsreglement für den Springplatz im See

1. Zweck

Dass Benutzungsreglement, nachfolgend Reglement genannt, regelt die 
Rechte und Pflichten aller Vereinsmitglieder des Reitverein Elgg und 
Umgebung (RVE u U). 
Es hat zum Ziel:
- Optimale Trainingsmöglichkeiten für die Mitglieder des RVE.
- Durchführung von offiziellen Reitveranstaltungen durch den RVE.
- Der Platzunterhalt wird durch den RVE und durch Mieteinnahmen
für Trainingseinheiten getilgt.

2. Benutzungsrecht

Der Reitplatz steht allen Mitgliedern des Reitverein Elgg und Umgebung, 
welche aktiv an den Vereinsanlässen teilnehmen, für ihre Trainingseinheiten 
unentgeltlich zur Verfügung. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und 
Pflichten.
Der RVE kann gegen Entgelt die Platzbenützung für Trainingseinheiten
an Nichtmitglieder bewilligen. Für diese Drittbenützer ist dieses Reglement
rechtverbindlich.
 
Vereinsinterne Kurse haben bei der Platzbelegung immer den Vorrang.
Die Benützung des Reitplatzes kann eingeschränkt oder vollständig 
untersagt werden:
- bei offiziellen Anlässen und Vereinsübungen
- bei Vermietung des Platzes respektive Anlage
- gem. Weisungen des Vorstandes.


3. Gebührenreglement

Nicht dem Reitverein Elgg und Umgebung angehörende Reiter/innen dürfen 
den Reitplatz gegen Entgelt benutzen:
Gebühr Art Dauer
Fr. 25.-- Einzelbenutzung pro Pferd
Fr. 250.-- Kurse ½ Tag
Fr. 400.-- Kurse 1 Tag
Zur Schonung des Bodens müssen bei Kursen die Hindernisse laufend 
verschoben werden. 


4. Verhaltensregeln 

Der Springplatz darf nur bei guten Bodenverhältnissen benutzt werden.
Jeder Reiter/in hat auf andere Mitbenützer/innen Rücksicht zu nehmen.


4.1 Einschreibepflicht

Jede/r Platzbenützer/in muss sich auf dem Kontrollblatt im Briefkasten beim 
Vereinshaus namentlich und mit der Anzahl der geritten Pferde eintragen.


4.2 Hindernisse

Hindernismaterial insbesondere Stangen sind immer aufzuheben und 
dürfen nicht auf dem Boden liegengelassen werden.


4.3 Longieren und Freilauf der Pferde

Das Longieren und Freilauf der Pferde ist auf dem Platz verboten.

4.4 Hunde

Wenn Pferde auf dem Reitplatz sind gilt ein striktes Hundeverbot.


4.5 Parkplatz

Beim Vereinshaus bestehen Parkmöglichkeiten.

4.6 Mist-Entsorgung

Der Platz ist stets sauber zu halten, der Mist ist in der bereit gestellten 
Mulde zu entsorgen.
Das Ausmisten aus dem Hänger ist erlaubt, wenn der Mist anschliessend in 
der Mulde entsorgt wird.


5. Schäden

Verursachte Löcher und Bremsspuren müssen zugedeckt, respektive 
ausgeebnet werden.
Defektes Hindernismaterial ist beim Vereinshaus zu deponieren.


6. Haftung

Die Nutzung des Platzes erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko. Jede 
Haftung durch den Reitverein Elgg und Umgebung wird abgelehnt.


7. Zuwiderhandlungen

Der Vorstand hat die Möglichkeit, bei Missachtung des Reglements, 
Personen und Gruppen den Zutritt zum Reitplatz ohne Kostenfolge für den 
Reitverein Elgg und Umgebung zu verbieten.


8. Schlussbestimmungen

Das Reglement wurde an der Generalversammlung des Reitverein Elgg und 
Umgebung am 25. Februar 2015 in Kraft gesetzt. Es ersetzt alle früheren 
Fassungen.


REITVEREIN ELGG UND UMGEBUNG


Die Präsidentin                     Die Aktuarin
Sandra Mäschli                     Lara Azzaro


Elgg, 13.03.2024