Benutzungsreglement für den Springplatz im See
1. Zweck
Dass Benutzungsreglement, nachfolgend Reglement genannt, regelt die
Rechte und Pflichten aller Vereinsmitglieder des Reitverein Elgg und
Umgebung (RVE u U).
Es hat zum Ziel:
- Optimale Trainingsmöglichkeiten für die Mitglieder des RVE.
- Durchführung von offiziellen Reitveranstaltungen durch den RVE.
- Der Platzunterhalt wird durch den RVE und durch Mieteinnahmen
für Trainingseinheiten getilgt.
2. Benutzungsrecht
Der Reitplatz steht allen Mitgliedern des Reitverein Elgg und Umgebung,
welche aktiv an den Vereinsanlässen teilnehmen, für ihre Trainingseinheiten
unentgeltlich zur Verfügung. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und
Pflichten.
Der RVE kann gegen Entgelt die Platzbenützung für Trainingseinheiten
an Nichtmitglieder bewilligen. Für diese Drittbenützer ist dieses Reglement
rechtverbindlich.
Vereinsinterne Kurse haben bei der Platzbelegung immer den Vorrang.
Die Benützung des Reitplatzes kann eingeschränkt oder vollständig
untersagt werden:
- bei offiziellen Anlässen und Vereinsübungen
- bei Vermietung des Platzes respektive Anlage
- gem. Weisungen des Vorstandes.
3. Gebührenreglement
Nicht dem Reitverein Elgg und Umgebung angehörende Reiter/innen dürfen
den Reitplatz gegen Entgelt benutzen:
Gebühr Art Dauer
Fr. 25.-- Einzelbenutzung pro Pferd
Fr. 250.-- Kurse ½ Tag
Fr. 400.-- Kurse 1 Tag
Zur Schonung des Bodens müssen bei Kursen die Hindernisse laufend
verschoben werden.
4. Verhaltensregeln
Der Springplatz darf nur bei guten Bodenverhältnissen benutzt werden.
Jeder Reiter/in hat auf andere Mitbenützer/innen Rücksicht zu nehmen.
4.1 Einschreibepflicht
Jede/r Platzbenützer/in muss sich auf dem Kontrollblatt im Briefkasten beim
Vereinshaus namentlich und mit der Anzahl der geritten Pferde eintragen.
4.2 Hindernisse
Hindernismaterial insbesondere Stangen sind immer aufzuheben und
dürfen nicht auf dem Boden liegengelassen werden.
4.3 Longieren und Freilauf der Pferde
Das Longieren und Freilauf der Pferde ist auf dem Platz verboten.
4.4 Hunde
Wenn Pferde auf dem Reitplatz sind gilt ein striktes Hundeverbot.
4.5 Parkplatz
Beim Vereinshaus bestehen Parkmöglichkeiten.
4.6 Mist-Entsorgung
Der Platz ist stets sauber zu halten, der Mist ist in der bereit gestellten
Mulde zu entsorgen.
Das Ausmisten aus dem Hänger ist erlaubt, wenn der Mist anschliessend in
der Mulde entsorgt wird.
5. Schäden
Verursachte Löcher und Bremsspuren müssen zugedeckt, respektive
ausgeebnet werden.
Defektes Hindernismaterial ist beim Vereinshaus zu deponieren.
6. Haftung
Die Nutzung des Platzes erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko. Jede
Haftung durch den Reitverein Elgg und Umgebung wird abgelehnt.
7. Zuwiderhandlungen
Der Vorstand hat die Möglichkeit, bei Missachtung des Reglements,
Personen und Gruppen den Zutritt zum Reitplatz ohne Kostenfolge für den
Reitverein Elgg und Umgebung zu verbieten.
8. Schlussbestimmungen
Das Reglement wurde an der Generalversammlung des Reitverein Elgg und
Umgebung am 25. Februar 2015 in Kraft gesetzt. Es ersetzt alle früheren
Fassungen.
REITVEREIN ELGG UND UMGEBUNG
Die Präsidentin Die Aktuarin
Sandra Mäschli Lara Azzaro
Elgg, 13.03.2024